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3sat NANO – „Brauchen wir ein Grundrecht auf analoges Leben?“ | 25.03.2025

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  • Das Bild im Kopf von Leuten, die auf dieses Grundrecht angewiesen sind, ist hier in der Diskussion teilweise arg eingeschränkt. Es sind nicht nur die ganz Alten und Obdachlose, sondern Menschen jeden Alters, die zunehmend systematisch ausgegrenzt werden durch digitale Zwänge.

    Digital-Zwang in der aktuell bestehenden Form ist ganz klar behindertenfeindlich. 10 Prozent der Bevölkerung sind/werden schwer behindert, viele haben mehrfache Einschränkungen. In Deutschland leben beispielsweise u.a. mehr als eine Million sehbehinderte und blinde Menschen, 14 Millionen sind hörbehindert. Mit neurologischen Beeinträchtigungen ist die Nutzung von Smartphones ebenfalls erschwert bis unmöglich. Und sehr viele dieser Menschen leben eben nicht in Einrichtungen oder mit Assistent:innen, sondern meistern ihr Leben trotz aller Hürden autonom.

    Die Initiative digitalcourage hat diese Aspekte mittlerweile explizit mit im Blick:

    Wir fordern … Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen.

    Es sollte im Interesse aller sein, eine Teilhabe auch mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu ermöglichen. Zumindest alt werden doch irgendwann alle.

    Ohne Zweifel, die Digitalisierung bringt sehr viel Gutes auch für behinderte Menschen - aber in der Regel eher zufällig. Und deshalb gibt es an vielen Stellen auch deutliche Defizite, weil beispielsweise kaum einer auf dem Schirm hat, wie sich behinderte Menschen digitale Systeme einrichten, die ihnen eine Teilhabe am Leben ermöglichen.

    Der blinde Journalist Franz-Josef Hanke setzt sich für ein barrierefreies Internet ein, und berichtet in seiner Kolumne über Digitale Ausgrenzung. Er bringt es gut auf den Punkt:

    Digitale Angebote sind ein Gewinn, wenn sie zusätzlich zu analogen Möglichkeiten bestehen. Ein Zwang zu digitalen Anwendungen jedoch darf – auch wenn er vielleicht nur sanft und als Anreiz, beispielsweise über Preisvorteile ausgeübt wird – aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung nicht entstehen.

    Dass Deutschland seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und eigentlich umsetzen müsste, steht auf dem Papier. Leider fehlt den Betroffenen meist das Geld und vor allem die Kraft, für ihre Rechte und Teilhabe zu kämpfen. Es ist oft anstrengend genug, überhaupt am Leben zu bleiben. Darum sollten all diesen Menschen nicht zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden! Ein entsprechend formuliertes Grundrecht würde das Bewusstsein und den Druck erhöhen, auch jene zu berücksichtigen, für die das Leben ganz anders läuft, als für andere.

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