"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Schon schwierig. Eigentlich ist es ja fair, darauf hinzuweisen, dass der jeweilige Mensch dann bei schriftlicher Kommunikation Probleme haben wird. In jobs, wo das zentral ist, ist das dann doof.
Aber wenn auf der anderen Seite die Menschen dann darüber hinaus benachteiligt werden, als das sie nur bei Rechtschreibung Probleme haben, ist das auch doof.
Wäre es für Legastheniker nicht sogar von Vorteil, wenn dies im Zeugnis vermerkt würde? So könnte der eine oder andere Arbeitgeber vielleicht über eine schlechte Deutschnote hinwegsehen.
Das Gericht geht vom Idealfall aus und der Idealfall sieht halt anders aus als die Realität. Ist halt schwierig. De facto werden Arbeitgeber solche Leute weniger einstellen, das ist unstreitbar. Dagegen könnte im Zweifel geklagt werden, aber in der Absage steht auch nie drin "Wir haben sie wegen ihrer Legasthenie abgelehnt." sondern irgendein Gedöns von wegen "Wir haben uns für einen anderen Arbeitnehmer entschieden. Wir wünschen ihnen viel Glück bei ihrem weiteren beruflichen Werdegang."
Welcher Arbeitgeber bekommt denn dein Zeugnis zu sehen? Schulzeugnis sieht der Arbeitgeber doch nur falls du eine Ausbildung machst - und je nach Ausbildung ist Legasthenie da eh egal.
Wer studiert wird dem Arbeitgeber doch eher was von der Uni vorlegen - und ab dem zweiten Arbeitgeber ist das dann eh egal.
Ich hab nach meinem ersten Job nie irgendwelche Formen von Zeugnissen beigelegt - und wurde auch nie angefragt.
Also ich kenne es durchaus, dass zu den Bewerbungsschreiben auch ein Abiturzeugnis beigelegt wird. Ich meine nicht, dass wir das verlangen, sondern auch schon im vorausgaloppierenden Gehorsam durch die Bewerber mitgeschickt wird.
Die Frage ist doch: Wie 'schlimm' ist die Behinderung?
Ich glaub alle sind sich einig, dass Blinde keine Busfahrer sein sollten (zur Info: man gilt schon recht schnell als blind, auch wenn man noch einigermaßen was sieht. Ist nicht soo abwegig wie es vllt scheint)
Jemand mit einer Hasenscharte oder so hat dagegen keine solche Einschränkung.
Also wo ist die Grenze? Wann ist man 'zu eingeschränkt'? Wer soll das entscheiden, wenn nicht die Betriebe selbst, die die Anforderungen und Gefahren am ehesten kennen? Vllt noch die Innungen/Handwerkskammern etc...Aber BITTE nicht der Staat.
Wenn es eingetragen wird, dann führt es unweigerlich zur Stigmatisierung. Schließlich gibt es Legasthenie in verschieden starken Ausprägungen und nur weil jemand ein Legastheniker ist, heißt das noch lange nicht, dass er/sie den Kram nicht lesen kann oder keine längeren Dokumente erstellen kann. Es dauert halt nur potenziell länger und muss ggf. trotzdem nochmal gegengelesen werden.
Andererseits kann es für kleine Unternehmen ein riesiges Problem werden, wenn ein Legatheniker das Bewerbungsschreiben von Anderen schreiben lässt, beim persönlichen Gespräch "durchrutscht", dem MA dann in der Probezeit gekündigt wird und wieder ein frischer Bewerbungsprozess gestartet werden muss - die haben oft nicht die Ressourcen (weder in der Manpower noch im Geldbeutel) um so etwas mal eben zu kompensieren.
Ich bin eher dafür, dass es aus den Zeugnissen verbannt wird und stattdessen, zumindest bei Betrieben < 50 MA und einer Beschäftigung mit viel Lese- und Schreibarbeiten, auf Nachfrage beim persönlichen Gespräch eine wahrheitsgemäße Auskunft des Bewerbers erforderlich ist und der MA danach auch wegen arglistiger Täuschung entlassen werden darf, falls dort gelogen wurde. Im Bewerbungsschreiben sollte die Erwähnung nicht notwendig sein, weil der erste Eindruck am Wichtigsten ist. Die Stärke der Legasthenie kann man dann auch im Gespräch diskutieren.
Im Endeffekt würde es dann so laufen müssen, dass der AG dem Bewerber/der Bewerberin einen zu unterschreibenden Wisch hinlegt. Wenn das Dokument nicht existiert, dann hat der AG Pech gehabt. Wenn die Bewerberin/der Bewerber sich weigert, dann weißt du als AG Bescheid und kannst direkt die Absage mitgeben.
Naja, aber wenn du der Person aufgrund ihrer Legasthenie eine Deutschnote gibst, die ein Schüler ohne Legasthenie mit gleichen Leistungen nie im Leben kriegen würde, dann ist das ja auch irgendwie unfair.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage...
und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat