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  • Nur zur Erinnerung, dass hier mal wieder die SPD in AfD- Sprech verfällt, die können das nämlich so gut wie die Union wenn der Panikmodus eintritt:

    https://www.focus.de/politik/deutschland/afd-will-clan-mitglieder-ausweisen-experte-zerlegt-miserablen-antrag_id_10867434.html

    Wie man Menschen bereits unter dem Stichwort terrorisiert und dafür die Gewerbeaufsicht misbraucht:

    https://taz.de/Bekaempfung-von-Clan-Kriminalitaet/!5895850/

    Wie "Clankriminalität" als Begriff völlig aus dem Ruder gelaufen ist:

    „Clankriminalität“ wird in den Lageberichten als Unterkategorie von „Organisierter Kriminalität“ (OK) aufgeführt. Auch die für „Clankriminalität“ zuständigen Dezernate sind in der Regel Dezernate in der Abteilung OK. Tatsächlich ist „Clankriminalität“ aber keine Unterkategorie von OK und wird auch von den Kriminalämtern nicht als solche angesehen. Ein Blick auf die Straftaten, die im Bundeslagebild und in den Lageberichten der Länder unter „Clankriminalität“ aufgelistet werden, verdeutlicht das: Es werden nicht nur Delikte erfasst, die zur Organisierten Kriminalität gehören (z.B. Geldwäsche oder Rauschgifthandel), sondern die häufigsten Straftaten sind die aus der Kategorie Allgemeinkriminalität, wie Verkehrsstraftaten oder Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutz-Gesetz. „Clankriminalität“ stellt daher keinen Unterbereich von organisierter Kriminalität dar, sondern ist ein Überbegriff für verschiedenartige Straftaten.

    Insbesondere an der Methode, „Clankriminalität“ mithilfe von Namenslisten bestimmter Großfamilien zu fassen, gibt es Kritik. Zusammengefasst bedeutet diese Methode, dass eine Straftat von einer Person, die einen entsprechenden Familiennachnamen trägt, als „Clankriminalität“ zählt – zum Beispiel Bahnfahren ohne Ticket, ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung oder eine Körperverletzung. Die gleiche Straftat zählt bei einer Person ohne einen gelisteten Nachnamen als Allgemeinkriminalität. Mit der Etablierung des Begriffs „Clankriminalität“ wird daher ein innerer Zusammenhang zwischen den Straftaten suggeriert, der in den allermeisten Fällen nicht existiert.

    Dass viele keinen echten Aufenthaltsstatus haben und in allen Bereichen von unserem Staat zurückgehalten werden sich hier erfogreich zu integrieren und ehrlicher Arbeit nachzugehen und das auch noch IN DRITTER GENERATION kommt dann noch dazu:

    Auch heute leben viele Angehörige der Großfamilien mit dem Status einer Duldung. Mitglieder der Großfamilien schätzen, dass dies 10–30% aller Angehörigen der Großfamilien betrifft, darunter auch Personen der zweiten und dritten Generation. Sie bekamen den Aufenthaltstitel ihrer Eltern „vererbt“, heute wird das Phänomen unter dem Begriff „Kettenduldung“ diskutiert. Häufig müssen die Großfamilien halbjährig zur lokalen Ausländerbehörde, um ihre Duldung zu verlängern. Sie können nicht frei reisen, nicht standesamtlich heiraten, haben nur eingeschränkte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und dürfen teilweise kein Bankkonto eröffnen. Stabilität und Zukunftsplanungen werden für die Betroffenen dadurch verunmöglicht.

    Quelle PDF Download einer Studie zum Thema

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