Also ich habs vom ofiziellen Lützerath infochannel https://t.me/luetzerathlebt und dieser Infochannel ist auch auf der ofiziellen Lützerath seite verlinkt. Also denke, dass das legitim ist
Die Höhe der Tagessätze halte ich für einen Pfleger angemessen. Die Anzahl jedoch find ich durchaus fragwürdig. 140 meine ich waren das, also das Äquivalent zu 140 Tagen haft, also nicht ganz 6 Monate. Für eine Körperverletzung, die grade mal kleine Hämatome hervorgerufen hat. Meines Wissens wurde ja nicht mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Hoffe ehrlich gesagt, dass er in Berufung geht. Der Vorsitzende Richter hat zwar angedeutet Wohlwollen gezeigt zu haben, aber ich sag mal so, ich hab vor Gericht erheblich mildere Strafen bei gefährlicher Körperverletzung (auch mit Vorstrafen) gesehen, davon sind wir weit entfernt