Auf eine verwirrende Beschilderung konnte sich ein Raser nicht berufen. Das OLG Frankfurt zweifelte vielmehr an den kognitiven Fähigkeiten des Mannes.
Der Mann fuhr mit fast 150 km/h auf der A7 Richtung Kassel durch einen Bereich, der für eine LKW-Kontrolle vorgesehen war. Er hätte dort maximal 60 km/h fahren dürfen, für LKW und Busse bestand zudem ein Überholverbot. Die Anordnungen erfolgten über sogenannte Klappschilder, die fest an der Autobahn angebracht sind und im Bedarfsfall aufgeklappt werden. Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Seine Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg – der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt stellte sogar eine vorsätzliche Begehung der Tat fest (Beschluss vom 20.01.2025 – 2 Orbs 4/25). Der Mann hatte auf eine "völlig verwirrende Beschilderung" verwiesen, konnte die Richterinnen und Richter aber nicht überzeugen.
Bei der Begründung, weshalb eine verwirrende Beschilderung keine Entlastung sein könne, wurde das Gericht deutlich: "Dass der Betroffene bereits diese einfache und klar verständliche Anordnung nicht versteht, begründet kein(en) Verbotsirrtum, wie die Verteidigung vorträgt, sondern lediglich die Notwendigkeit der Überprüfung, ob der Betroffene nach eigenem Bekunden noch kognitiv in der Lage ist weiter am Straßenverkehr teilzunehmen". Jemand der etwas nicht verstehe, sei noch viel mehr zur Vorsicht verpflichtet und müsse daher erst recht langsam fahren.
Seine Argumentation hatte für den Fahrer sogar negative Auswirkungen: Denn das OLG unterstellte ihm Vorsatz. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder nicht verstehen wolle und genau das Gegenteil tue, indem er 146 km/h statt 60 km/h fahre, handele vorsätzlich. Denn er entscheide sich bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stelle er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährde bewusst und gewollt andere allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.
Die Fahrt kostete den Mann 900 Euro als Geldbuße und brachte ihm zudem ein dreimonatiges Fahrverbot ein.
Ehm, was? Fast dreifaches Tempolimit gefahren, und das ist die Strafe.
Dann kann er ja in drei Monaten wieder so fahren wir er wahrscheinlich immer fährt, super /s
Wenn da noch die Überprüfung dazukommt, ob er kognitiv in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (MPU/"Idiotentest"), darf er die auch noch selbst bezahlen. Und nicht alle bestehen die auf Anhieb. Möglicherweise kommt auch noch eine verpflichtende Nachschulung dazu. Das wird also schon noch etwas teurer.
Allgemein sollten sich die Bußgelder in Verkehrssachen trotzdem am Einkommen orientieren, wie im Strafrecht. Manche Länder beschlagnahmen ja bei schweren Verstößen auch das Fahrzeug und versteigern das dann. Das wäre auch eine gute Maßnahme.
Naja, Wenn man jemanden tötet, in einem schuldhaft verursachten Unfall unter grober Missachtung der Verkehrsregeln, dann gibt es oft nur 2.000-3.000 Euro und ein halbes Jahr Fahrverbot.
Irgendwo muss ja noch abgestuft werden...
(Ja ich finde das unmöglich. Wer schuldhaft jemand anderes tötet, sollte mindestens nie mehr ans Steuer und in den meisten Fällen eine Haftstrafe antreten müssen)
. 12. April 2022, Landsberger Allee (Marzahn). Vier Ampeln für Autos zeigen seit mindestens 23 Sekunden Rot, als Louisa (11) losläuft. Ein Audi A5 (218 PS) brettert stadteinwärts an vor der Ampel wartenden Autos rechts vorbei. Mit mindestens 65 Sachen – erlaubt sind 50 km/h. Ungebremst fährt das Auto ins Kind.
9 Monate Haft auf Bewährung (fahrlässige Tötung). Aber schon sechs Monate später soll er wieder fahren dürfen.
Ich meine ich predige warscheinlich hier vor'm Kirchenchor, aber wer 150 km/h in einer 60 km/h Zone fährt, hat in meinen Augen das Recht Auto zu fahren permanent verwirkt. Das man dafür in Deutschland nur für 3 Monate seinen Führerschein abgeben muss ist einfach nur verrückt. Ich meine man bewegt da knapp 'ne Tonne Stahl durch die gegend, was zur Hölle, da sollte man einigermaßen befähight zu sein, sich an Regeln zu halten.
Zumindest sollte eine MPU angeordnet werden, um festzustellen, ob da im Kopf nicht doch ein paar Schrauben locker sind, die dem Führen eines KFZ entgegenstehen. Womöglich hat das OLG das auch getan und sich nur etwas verklausuliert ausgedrückt.
Der Fahrer gehörte in die Kategorie, die wir alle so sehr für ihre Regeltreue schätzen und ist dort mit seinem Motorrad unterwegs gewesen.
True, aber weil das eine Straftat ist, könnte er dann bis zu einem Jahr Haft gewinnen. Vorallem wenn er dann auch wieder den Richter durch eine dumme Ausreden/generelle Uneinsichtigkeit wütend macht :D
Hehe, für sowas wurde der Idiotentest erfunden. Da würde ich mal überprüfen ob er denn allgemein geistig in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Und nicht automatisch den Führerschein nach 3 Monaten zurückgeben...
Die dreimonatige waren die Ursprungsstrafe, gegen die er Beschwerde eingelegt hat. Ich hab jetzt keine Idee, ob die Beschwerde nur abgewiesen wurde oder ob es zu einer anderen Verurteilung gekommen ist.
Update: Der Urteilstext ist inzwischen online. Da ein sogenanntes "Verschlechterungsverbot" besteht, durfte die Geldstrafe, obwohl nun Vorsatz festgestellt wurde, nicht erhöht werden und deshalb ist wahrscheinlich auch keine MPU angeordnet worden, obwohl eigentlich Bedarf bestünde.
Laut Meldung der HNA war das bei Kassel Lohfelden und die Kontrolle auf dem Rasthof Kassel Ost. Auf Google Streetview konnte ich nur Beschilderung finden, die die Benutzung der beiden linken der drei Fahrstreifen für Fahrzeuge über 2,x m Breite untersagt, sowie ein Überholverbot für LKW, Busse und Gespanne und ein Tempolimit von 80 km/h (für alle drei Fahrstreifen und nicht auf bestimmte Verkehrsteilnehmer beschränkt) – eigentlich nichts Verwirrendes. Am Tag der Kontrolle wird darauf wohl noch ein Tempo-60-Schild gefolgt sein.