Ich verstehe den Punkt, wenn die Karre statt dessen dauernd auf der Straße abgestellt wird. Wenn die Garage als Parkplatz fürs Grundstück angegeben ist, dann nutz sie auch so und steh nicht allen im Weg rum.
Hier ist das Problem: Parkplatzmangel. Insbesondere in Städten ist der öffentliche Raum mit Autos zugestellt.
Jetzt muss man natürlich irgendwie der Lage Herr werden.
Andere Länder erfordern einen Stellplatznachweis wenn man ein Auto anmeldet:
Bei der An- bzw. Ummeldung eines Autos in Japan muss der Stellplatz am Wohnort nachgewiesen werden, außer in ländlichen Gebieten.
(Wikipedia Stellplatzverordnung)
Wenn wir wollen, dass die Autos nicht auf öffentlichem Grund stehen, müssen die Stellplätze (Garagen) auch entsprechend nutzbar sein.
Ich denke übrigens, dass es in der Praxis völlig ausreicht, wenn das Auto in der Garage genügend platz hat.
Dann kann da auch ein Fahrrad neben stehen.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass mehr Autos aus dem öffentlichen Raum verschwinden.
Ist schon korrekt so, allerdings streng gefasst. Ich finde dass Fahrräder als Fahrzeuge ebenso in einer Garage untergebracht werden können und das legal sein sollte. Garagen nur für Kraftfahrzeuge ist eine arg antiquierte Vorgabe. Und mit einer Werkbank und Werkzeugen habe ich auch kein Problem, besonders wenn der Garagenbesitzer ein Hobbyschrauber ist.
Wenn das Auto noch reinpasst ok. Wenn die Garage zu einer Werkstatt ausgebaut ist und kein Roller reinpasst, nicht okay.
Wenn Häuser gebaut werden müssen entsprechend Parkplätze gebaut werden um teile der Kosten auf die Besitzer zu verschieben. Wenn jetzt dieser Parkplatz unbenutztbar ist, dann werden die Kosten wieder auf die Öffentlichkeit abgewälzt. Dh. Finde ich das verständlich. Fänds besser wie in Japan ohne Laternenparken.
Es gibt da z.B. eine bayerische Garagenverordnung, aber aus dieser lässt sich diese ganze überspitzt formulierte Story nicht ableiten. Nicht einmal ein kleines bißchen, sondern gar nicht. Denn "gar nichts" ist exakt die Menge an Vorschriften, die sich in dieser bayerischen Garagenverordnung über das Einstellen von anderen Fahrzeugen, also nicht Kraftfahrzeugen, finden lässt. Ebenso über das Einstellen von Werkzeug oder Gartengeräten u.ä.
Woher kommt also der ganze Spuk? Aus der bayerischen Bauordnung.
Und was genau steht da? Der Grundsatz, was eine Garage ist.
Aus dem Grundsatz ergibt sich dann implizit - ohne dass es in den Gesetzen nochmal konkret erwähnt wird - wie eine Garage zu nutzen ist.
Wer das ändern möchte, kann bekanntlich eine sog. Nutzungsänderung beantragen. Das steht dann auch wieder in der Bauordnung. Ganz grundsätzlich. Und auch das zitierte Bußgeld gibt es nur in der Bauordnung. Aber auch da gibt es überall nur ein paar sehr kurze, grundsätzliche Worte.
Wenn der Gesetzgeber konkret etwas gegen Fahrräder gehabt hätte, oder gegen zuviel Werkzeug oder Gartengeräte, dann würde das IMHO da auch irgendwo stehen. Es steht da aber nicht, also interessiert es auch nicht.
Weil das Ganze aber nur so grundsätzlich und allgemein verfasst ist, denke ich,
dass man schon sehr grob (z.B. gewerbsmäßig mit viel Geld im Spiel) verstoßen müsste, damit das wirklich angewendet wird (du baust eine große Tiefgarage zur Disco um und vergisst den Bauantrag dafür)
dass solche Bußgelder extremst selten irgendwo real vorkommen.
Andernfalls würde es da nämlich längst viel länglichere & detailliert ausformulierte Vorschriften geben.
Hm. Agrarheute ist ja eher die ADAC Motorwelt für den landwirtschaftlichen Bereich. Die füllen ihre Seiten mit Informationen für Landwirte und manchmal wird da auch einfach ein wenig Empörung angeheizt. Es geht da noch nicht einmal um ein spezielles Urteil, sondern einfach nur um die Zusammenfassung der rechtlichen Lage mit dem Clickbait/Ragebait maximal 500.000 aus Bayern.
Für Landwirte könnte es da sogar um etwas höhere Summen gehen, weil einige früher auf den Höfen für ihre Geräte größere "Garagen" hatten, mittlerweile viele aber gar nicht mehr so viele Fahrzeuge selbst auf dem Hof haben, sondern den Maschinenring o.ä. mit Fahrer für ein paar Tage beauftragen. Da könnten schon ein paar ungenehmigte Umbauten / Nutzungsänderungen vorliegen.
Wo sollen Gartenwerkzeuge und Fahrräder denn sonst hin? Muss man dann zusätzlich zur Garage einen Fahrradunterstand und einen Schuppen danebenbauen?
Oder kann man einen Schuppen mit Garagentor bauen, bei dem dann alles rein darf? Oder sind dort dann wieder Autos verboten?
Das geht in die gleich Richtung wie man darf nicht in Schrebergärten übernachten. Regelmäßig übernachten verbieten ist ja ok, aber generelle Verbote sind mM. nicht richtig.
In einer Welt in der Baugenehmigungen für bestimmte Verwendungszwecke erteilt und die Gebäude auf dieser Basis auch steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Du versiegelt Fläche, bindest Ressourcen etc., und das, um ein Auto abzustellen. Dann was Anderes darin abzustellen, läuft dem ursprünglichen Gedanken zuwider.
Ich vermute, das ist der Sinn. Wenn da Kleinigkeiten mit drin stehen, wäre es imho okay. Mehr tatsächlich nicht, da sonst Garage überdimensioniert oder ganz überflüssig
Ja logisch, aber das Ding ist da doch jetzt da. Was wenn ich mein Auto verkaufe? Warum habe ich ein Recht, riesige Flächen für Autos zu verballern aber nicht für zB eine Fahrradwerkstatt?