Landgericht Bonn: Bund muss eigenes Gesundheitsportal abschalten
Landgericht Bonn: Bund muss eigenes Gesundheitsportal abschalten
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen "das Gebot der Staatsferne der Presse" verstößt.
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass das Portal des Gesundheitsministeriums gesund.bund.de gegen "das Gebot der Staatsferne der Presse" verstößt.