Nein die bekommen dann immer noch den Betrieb + Steuerverpflichtungen im Wert des Betriebes. Das liegt dann in deren Ermessen was sie damit anfangen wollen. Wenn sie keine Elektriker sind können sie sich jemanden suchen der den Betrieb führen will und den einstellen um aus den Gewinnen die Steuerpflicht zu bedienen. Oder den Laden verkaufen und den Freibetrag von aktuell 400.000 pro Elternteil und einstreichen.
Ich will diesen Freibetrag nochmal extra herausstellen. Wenn du stirbst kannst du deinen Betrieb aufteilen auf deine Frau und deine Kinder. Dabei hat deine Frau einen Freibetrag von 500.000€ und deine Kinder jeweils 400.000€. Nimm mal an du hast zwei Kinder, dann kannst du schonmal 1,3 Mio € veerben ohne dass irgendeine Steuer abfließen muss. Wenn deine Frau vor dir gestorben ist, dann sind es "nur" noch 800.000 €.
Alles was darüber liegt würden deine Erben als Steuerpflicht bekommen. Selbst wenn sie den Betrieb also verkaufen können sie die Steuerpflicht bedienen und jeweils 400.000€ einsacken. Oder sie bezahlen die Steuerpflicht ab indem sie den Betrieb wie auch immer weiterführen (selber oder durch Einstellung von Personal) und besitzen danach den Betrieb, mit allen zukünftigen Einnahmen.
Ganz abgesehen von den Erbschaftssteuerbefreihungen für Betriebe die weitergeführt werden, die sind aktuelle komplett steuerfrei vererbbar.
Mein Punkt ist: Um dich und deine Kinder geht es hier ziemlich sicher nicht, außer du bist durch deine Betriebe Netto-Multimillionär geworden.