Ein heute 80 Jahre alter ehemaliger Stasi-Offizier soll vor rund 50 Jahren einen Mann am DDR-Grenzübergang Friedrichstraße erschossen haben. Jetzt hat ihn das Landgericht Berlin zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Sollte Mord nicht automatisch lebenslänglich nach sich ziehen? Ich sehe im StGB keine andere Strafe, die hier in Frage käme. Kann der Richter die Strafe immer nach seinem Ermessen mildern?