Wo darf man in Deutschland Tiger und Löwen halten?
Zwar sind die Mindestanforderungen zur Haltung von Großkatzen bundesweit gleich und im Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt – die Anforderungen sind jedoch nur Richtlinien, die die Veterinärbehörden, Bundesländer und Kommunen unterschiedlich streng ausgelegen können.
Für einige Tierarten gibt es in den einzelnen Bundesländern Gefahrtierverordnungen – zu den sogenannten gefährlichen Tieren gehören auch Großkatzen wie Tiger und Löwen. Dort unterscheiden sich die Regelungen wiederum von Land zu Land. Offiziell müssen sich private Halter:innen bei den zuständigen Behörden die Genehmigung zur privaten Tigerhaltung einholen und diese auch über Änderungen im privaten Bestand informieren. In 7 von 16 deutschen Bundesländern ist die private Haltung von Tigern erlaubt – darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Anmeldung beim Veterinäramt und der Nachweis bei der Baubehörde, dass es ein entsprechendes Gehege für die Tiere gibt.
In vielen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt müssen gefährliche Tiere, die nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, nicht einmal gemeldet werden. Dort ist der Begriff „gefährliches Tier“ nämlich nicht eindeutig definiert.
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