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Wer Sticker klebt, der fliegt: Tesla-Chefs in Grünheide drohen nach Gewerkschaft-Aktion Mitarbeitern mit Kündigung

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  • Kleiner Gesetzesvorschlag:

    • Das Behindern von Betriebsratgründungen und das aktive Behindern von Betriebsratarbeit ist strafbar. Und zwar mit verpflichtender Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen und den Geschäftsführer
    • Whistleblower bekommen 2% des globalen Firmenumsatzes als Belohnung

    Auf die Weise kann man sicherstellen, dass auch in den obersten Etagen eine gewisse Paranoia herrscht, um genau solche Aktionen zu verhindern.

    • Da bist du ein paar Jahre zu spät. Denn einen Betriebsrat zu behindern ist in Deutschland nach §119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar.

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,

      • Die Strafe ist leider zu gering. Deswegen wie der obige Kommentar sagt mit hwingender Freiheitsstrafe, also mindestens 2 Jahre. Dieses aktuelle Gesetz hält ja niemanden ab.

        • Tut mir Leid, aber findest du es nicht ein wenig hart? Denn:

          • Wie kommst du darauf, dass höhere Androhungen von Haftstrafen dazu führt, dass sich mehr Leute daran halten? Und wie begründest du denn, dass eine Verhinderung des Betriebsrates mindestens 2 Jahre und nicht mind. 5 Jahre haben muss?
          • Mindestens zwei Jahre bedeutet in der Rechtssprechung, dass diese nicht auf Bewährung oder durch Geldstrafen ausgesetzt werden darf. Wir sprechen hier explizit von Freiheitsentzug, dem höchsten Strafmaß in unserem Rechtssystem! Kannst du mir begründen, warum diese schwere hier insbesondere greifen muss?
          • Eine schwere Körperverletzung kann mit mind. einem Jahr angesetzt werden. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ebenfalls mit mind. einem Jahr. Die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge kann mind. mit einer Geldstrafe belegt werden. Wie begründest du denn, dass die Verteilung eines Betriebsrates schwerer wiegt als die oben genannten Sachen, wenn ihr schon mind. zwei Jahre fordert?

          Sorry, aber für mich hört sich das alles nach pauschalisierenden Stammtisch an, ohne sich mal Gedanken zu machen, was für Konsequenzen irgendwelche Strafmaße haben.

          • Der Sinn der Forderung ist ja gerade Bewährung oder ähnliches auf die Finger klopfen auszuschließen, weil wir einfach in der Praxis sehen, dass das einzige vor dem Spitzenmanager tatsächlich Bammel haben eine tatsächlich abgesessene Gefängnisstrafe ist. Alles andere wird da ja schlicht unter „Costs of doing business“ eingestuft und ignoriert.

            Ich sehe dein Argument mit dem Vergleich zu Körperverletzungsdelikten, weise aber darauf hin, dass es eher unwahrscheinlich sein wird, dass du da soweit am unterem Rand raus kommst, wenn da kein Affekt dabei ist. Gerade die Todesfolge betrifft nur Fälle in denen Dinge sehr dumm gelaufen sind, die so nicht unbedingt absehbar waren, weil du sonst ganz schnell bei Mord oder Totschlag wärst.

            Im Gegensatz dazu ist das Unterbinden einer Betriebsratsgründung ein Delikt, bei dem man in fast allen Fällen kaltblütig kalkulierten Vorsatz annehmen musst, der einzig durch Gier begründet wird.

            Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?

            Es geht bei der Strafe eben nicht nur um die direkten Folgen für das Opfer, sondern ganz besonders auch darum, wie verwerflich der Täter gehandelt hat und wie viel Strafe für eine hinreichend erfolgreiche Abschreckung notwendig ist.

            Ich sage noch nicht einmal das ich der ursprünglichen Forderung so zustimme, aber ganz so einfach kann man sich ihre Zurückweisung mMn auch nicht machen.

            • Eins vorweg, ehe hier das einige vielleicht missverstehen: ich bin absolut für die Betriebsratsgründung und es darf auch Konsequenzen (Freiheitsstrafen o.ä. geben) wenn dagegen verstoßen wird.

              Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?

              Du vergleichst hier Vorsatz (des Managers) mit Fahrlässigkeit (deinem Volksfest). Das sind zwei extreme im jeweiligen Ende des Strafmaßes die auch juristisch vollkommen anders bewertet werden. Und auch in der Praxis wird doch derjenige, der "unüberlegt", "ohne Vorsatz", "im Suff" jemanden zum erblinden bringt, während der andere "durch Gier", "zur Nötigung von gefährlichen Handlungen" sich selbst bereichert. Genau DAS ist doch die Definition von "niederen Beweggründen" im Strafrecht und hier wird jeder Richter die Höchststrafe fordern, und sogar noch die Klage "zur Nötigung" als Zusatz zulassen, die sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug schwerer wiegen wird.

              Nochmal: wir können gerne über Strafmaße etc. diskutieren, aber hier wird mit pauschalen Werten um sich geworfen, ohne sich den Konsequenzen bewusst zu werden. Und das höhere Strafmaße eben NICHT zu einem Abschreckungseffekt führen, sieht man doch aktuell an Schuhbeck. 1994 verurteilt und bis 2022 weiter gemacht und dann erneut verurteilt, diesmal aber geht er ins Gefängnis.

          • Die Behinderung von Betriebsratsarbeit betrifft schnell mal 500, 1000 oder im Fall Tesla in Grünheide glaube 12.000 Menschen. Wer in 500 Fällen schwerer Körperverletzung verurteilt wird kommt garantiert nicht ohne eine langjährige Haftstafe davon.

            • Dein Vergleich hinkt aber ganz gewaltig! Bei der Verhinderung gibt es Betriebsrates ist er nur erstmal temporär verhindert. Nach heutiger Rechtsprechung wird man dafür verurteilt und anschließend schauen Richter und Behörden ganz genau drauf, wenn das nochmal kommt. Da werden Verfahren auch mal verkürzt geführt.

              Bei 500-facher, schwerer Körperverletzung ist der Schaden aber schon entstanden. Großer Unterschied. Hier geht es jetzt um einen angemessenes Strafmaß für den entstandenen Schaden.

              • Du hast nach einem Argument gefragt. Die Zahl der Betroffenen ist ein klares Argument. Dabei geht es ja auch nochmal grundsätzlich darum, das Prinzip der betrieblichen Mitbestimmung zu sabotieren, was über den Einzelfall hinausgeht.

                Auch greifst du hier vorweg, indem du die Annahme triffst, dass es nach der temporären Behinderung zur erfolgreichen Betriebsratsarbeit käme. Die Behinderung findet in bestimmten Unternehmen aber langfristig und systematisch statt, eben weil die bestehenden Strafen keine abschreckende Wirkung haben.

                Um aber nochmal auf die Zahl 500 als Beispiel zurückzukommen. 2 Jahre Haftstrafe, wovon wahrscheinlich nach der Hälfte der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, entspricht 1,46 Hafttagen pro behinderten Mitarbeiter.

                Gehen wir auf die 12.000 bei Tesla in Grünheide, dann sinds selbst bei 5 Jahren Haft gerade mal 3h40min pro behinderten Mitarbeiter.

                Da finde ich kaum, dass man von Unverhältnismäßigkeit sprechen kann. Auf schweren Raub (§ 250 StGB) gibts auch nicht unter drei Jahren, selbst wenn nur mit Gewalt gedroht wurde, ohne das es tatsächlich zur Anwendung von Gewalt kam. So könnte man sich jetzt durchs Strafrecht pflücken und jedes Strafmaß als willkürlich abkarten.

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