Der Sinn der Forderung ist ja gerade Bewährung oder ähnliches auf die Finger klopfen auszuschließen, weil wir einfach in der Praxis sehen, dass das einzige vor dem Spitzenmanager tatsächlich Bammel haben eine tatsächlich abgesessene Gefängnisstrafe ist. Alles andere wird da ja schlicht unter „Costs of doing business“ eingestuft und ignoriert.
Ich sehe dein Argument mit dem Vergleich zu Körperverletzungsdelikten, weise aber darauf hin, dass es eher unwahrscheinlich sein wird, dass du da soweit am unterem Rand raus kommst, wenn da kein Affekt dabei ist. Gerade die Todesfolge betrifft nur Fälle in denen Dinge sehr dumm gelaufen sind, die so nicht unbedingt absehbar waren, weil du sonst ganz schnell bei Mord oder Totschlag wärst.
Im Gegensatz dazu ist das Unterbinden einer Betriebsratsgründung ein Delikt, bei dem man in fast allen Fällen kaltblütig kalkulierten Vorsatz annehmen musst, der einzig durch Gier begründet wird.
Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?
Es geht bei der Strafe eben nicht nur um die direkten Folgen für das Opfer, sondern ganz besonders auch darum, wie verwerflich der Täter gehandelt hat und wie viel Strafe für eine hinreichend erfolgreiche Abschreckung notwendig ist.
Ich sage noch nicht einmal das ich der ursprünglichen Forderung so zustimme, aber ganz so einfach kann man sich ihre Zurückweisung mMn auch nicht machen.